FUN U18 - IMMER FREITAGS - "Open-End"

Mutti – Zettel?
Immer Freitag´s gibt es im FUN-Wittenberg die Möglichkeit, ab 16 Jahren auch noch länger zu bleiben. Dazu benötigt ihr:

  • eine unterschriebene schriftliche Erklärung der Eltern, siehe hier.
  • Ausweiskopie von Mama o. Papa (Kopierer auch bei uns vorhanden),
  • eine erziehungsbeauftragte Person Ü18,
  • Ihr müsst auch Eueren Ausweis im Original dabei haben, denn am Einlass wird der durch einen Leser durchgezogen und ihr müsst das 1. mal einen Schnippsel unterschreiben, dann ist Euer Ausweis erfasst und ihr braucht das nächste Mal den Schnippsel nicht noch mal machen.

Also die PDF (hier) downloaden, Mama oder Papa unterschreiben lassen . Außerdem auch an diesem Tag: U18 Stempel auf der Hand ist Pflicht, kein Raucherraum für dich, keine branntweinhaltigen Getränke.

 


Infos für Erziehungsbeauftragte

Als "Erziehungsbeauftragter", wie das Gesetz Deine Rolle nennt, kommt Dir eine besondere Verantwortung zu: Du übernimmst anstelle der Eltern die Aufsicht über einen minderjährigen Jugendlichen. Da aber natürlich klar ist, dass Du nicht nur um die Aufsicht zu führen eine Veranstaltung besuchst, sondern auch, um dort selbst Spaß zu haben, solltest Du einen Mittelweg zwischen der Aufsicht und Deinem eigenen Vergnügen finden. Deswegen hier einige Ratschläge und gesetzliche Vorgaben:

Du solltest nur die Aufsicht nur für EINEN Jugendlichen übernehmen.
Beachten solltest Du, dass Du als Beauftragter immer die Verantwortung trägst, also im Zweifelsfall auch rechtlich für eine eventuelle Verletzung der Aufsichtspflicht belangt werden kannst (zum Beispiel: Jugendlicher betrinkt sich hemmungslos, obwohl ihm Alkohol von seinen Eltern strikt verboten wurde).
Es liegt auch in Deinem Interesse, Dich direkt von den Eltern beauftragen zu lassen - so hast du Sicherheit.
Was du auf jeden Fall vermeiden solltest ist die Übernahme der Aufsicht für einen DIr unbekannten Jugendlichen. So bald man volljährig ist, hört man dauernd: "Könntest Du für mich unterschreiben...?!". Jedoch solltest Du es grundsätzlich vermeiden auf Blanko-Formularen zu unterschreiben!
Du solltest auch stets so nüchtern bleiben, sodass Du jederzeit einschreiten kannst, falls der Jugendliche vorher vereinbarte Grenzen überschreitet. Das schließt natürlich auch ein, dass Du die Veranstaltung nicht vor oder nach dem Jugendlichen verlassen darfst, schließlich bist Du auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er unbeschadet sein Zuhause erreicht.
Wenn Du Dir über diese Punkte bewusst bist, ist es für dich problemlos möglich, die Aufsicht, auch für Freunde, zu übernehmen.

Ein kleiner Tipp zum Schluss: Sprich vorher mit dem Jugendlichen, vereinbart, wie der Abend ablaufen soll und sprecht auch über Grenzen, so kannst Du im Nachhinein auch beweisen, dass Du der Aufsichtspflicht im Rahmen Deiner Möglichkeiten nachgekommen bist.

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Beachten solltest Du, dass Du als Beauftragter immer die Verantwortung trägst, also im Zweifelsfall auch rechtlich für eine eventuelle Verletzung der Aufsichtspflicht belangt werden kannst (zum Beispiel: Jugendlicher betrinkt sich hemmungslos, obwohl ihm Alkohol von seinen Eltern strikt verboten wurde).

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Es liegt auch in Deinem Interesse, Dich direkt von den Eltern beauftragen zu lassen - so hast du Sicherheit.

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Was du auf jeden Fall vermeiden solltest ist die Übernahme der Aufsicht für einen DIr unbekannten Jugendlichen. So bald man volljährig ist, hört man dauernd: "Könntest Du für mich unterschreiben...?!". Jedoch solltest Du es grundsätzlich vermeiden auf Blanko-Formularen zu unterschreiben!

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Du solltest auch stets so nüchtern bleiben, sodass Du jederzeit einschreiten kannst, falls der Jugendliche vorher vereinbarte Grenzen überschreitet. Das schließt natürlich auch ein, dass Du die Veranstaltung nicht vor oder nach dem Jugendlichen verlassen darfst, schließlich bist Du auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er unbeschadet sein Zuhause erreicht.

Wenn Du Dir über diese Punkte bewusst bist, ist es für dich problemlos möglich, die Aufsicht, auch für Freunde, zu übernehmen.

Ein kleiner Tipp zum Schluss: Sprich vorher mit dem Jugendlichen, vereinbart, wie der Abend ablaufen soll und sprecht auch über Grenzen, so kannst Du im Nachhinein auch beweisen, dass Du der Aufsichtspflicht im Rahmen Deiner Möglichkeiten nachgekommen bist.


Das Jugendschutzgesetz